Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Geltung:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen und den Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bestimmungen des Käufers werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die Geltung dieser AGBs. Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen das Kunden erkennen wir nicht an.
2. Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preise und Lieferzeit. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen unseres Unternehmens. Lieferungsaufträge betrachten wir als unwiderrufliche Kaufangebote. Mündliche Absprachen mit unserem Unternehmen sind erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Stornierungen und Änderungen von Bestellungen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Eine Stornierung oder Änderung von bereits bearbeiteten Zuschnitten oder Sonderanfertigungen ist nicht möglich.
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, falls der Aufwand sich mehrt verschuldet durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden wird der mehr Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlung
Grundsätzlich gelten die Preise laut unserer Verkaufspreisliste, die im Endkunden Geschäft die gesetzliche österreichische Umsatzsteuer enthalten. Im B2B Geschäft sind die EK Preislisten immer Netto angegeben.
Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand- und Montagekosten werden immer gesondert angegeben und nach Aufwand verrechnet.
Die aktuellen Zahlungskonditionen sind auf der jeweiligen Rechnung vermerkt. Skontoabzüge bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Die Zahlungen des Kunden werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren, oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei einzeln abgerechneten Teillieferungen ist unser Unternehmen bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, die noch zu liefernden Waren einzubehalten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei Zahlungsverzug werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt auch im Falle von Zahlungseinstellungen durch den Käufer bei Eröffnung eines Ausgleichs, eines Konkursverfahrens oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Berufung auf Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung des Kunden mit seinen Forderungen gegen die Forderung unseres Unternehmens ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind von unserem Unternehmen schriftlich anerkannte oder vom Gericht rechtskräftig festgestellte Forderungen. Die Auftragserteilung durch den Kunden wird als Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden angesehen. Ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt Bedenken, die gegen die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden sprechen, kann unser Unternehmen nach unserer Wahl die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder von ausreichenden Sicherheitsleistungen abhängig machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist unser Unternehmen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
4. Lieferzeit:
Der Versand erfolgt ab Werk und wird je nach Aufwand dem Kunden verrechnet.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, diese mit entsprechenden Rechnungen bezogen auf die bereits gelieferte Ware bzw. Arbeit abzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, auf entsprechende Rechnungen auch zu vergüten.
Wird eine Lieferfrist bzw. Lieferzeit von uns zugesagt, so gilt diese erst als verbindlich, wenn die nötigen Informationen, Maße, Entscheidungen und Freigaben vom Kunden erteilt wurden. Sollte beim erbringen dieser Informationen, … ein Verzug entstehen beginnt die Lieferfrist bzw. Zeit erst mit erhalt dieser zu laufen. Bei nachträglichen Änderungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Wir sind berechtig die Lieferfrist bis zu 10 Tage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde, nach Setzung einer mindestens dreiwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht in unserer Macht liegen, zB. Betriebsstörung, Streik, Feuer, Naturkatastrophen oder Produktionsausfälle haften wir nicht. Sollte aus solchen Gründen die Leistung verhindert werden, ist unser Unternehmen berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Der Kunde ist jedoch berechtigt, in diesen Fällen unter Setzung einer vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferung ist fristgerecht, wenn sie zum Ende der vereinbarten Lieferfrist von unserem Werk oder Auslieferungslager versendet wird bzw. wenn sie zur Abholung bereitsteht.
5. Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat.
Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum bestätigten Termin abzunehmen. Ansonsten ist der Käufer zur Zahlung von Lagerkosten verpflichtet und die Lieferung gilt als erbracht. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderungen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.
Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns nicht an Dritte übertragen werden.
7. Haftung:
Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind jedenfalls ausgeschlossen.
Wir sind mit dem Käufer dahin einig, dass der Käufer im Innenverhältnis das alleinige Risiko als Mithersteller nach dem Produkthaftungsgesetz übernimmt. Er stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen frei und wird gegebenenfalls Sicherheit leisten.
8. Gewährleistung und Transportschäden:
Der Kunde hat die Waren sofort bei Anlieferung oberflächlich zu begutachten und sichtbare Schäden z.B. an der Verpackung zum Zwecke der fristgerechten Geltendmachung gegenüber der Frachtversicherung sofort gegenüber dem Zusteller zu rügen und auf den Transportpapieren zu vermerken; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus Beschädigungen hieraus ausgeschlossen.
Weiters muss der Kunde die gelieferten Waren unverzüglich auf verdeckte Transportschäden (Karton ist nicht beschädigt) zu untersuchen, und den Schaden zum Zwecke der fristgerechten Geltendmachung gegenüber der Frachtversicherung innerhalb von 5 Tagen ab Anlieferung zu melden sowie ein Lichtbild der beschädigten Waren, sowie des unbeschädigten Verpackungskartons per E-Mail zu übermitteln; andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen hieraus sowie aus Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Hinsichtlich unwesentlicher Mängel und bei gebrauchten Waren sind Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.
Für beigestellte Materialen des Kunden übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung. Ebenso wie für neu Bezogene bzw. Verarbeitete Ware in der ursprünglichen Art.
Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden. Geringfügige oder sonstige dem Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Weiters stellt es keinen Mangel dar, wenn bei Vertragsware im Durchschnitt alle 10 Meter ein Fehler (insbesondere Web-, Druck- oder sonstige Verarbeitungsfehler) gegeben ist. Es stellt überdies keinen Mangel dar, wenn Stoffe im Rahmen ihrer Reinigung 1-2 % eingehen.
Es ist Aufgabe des Kunden, die Brauchbarkeit unserer Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke zu prüfen. Unsere Beratung, gleichgültig ob in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Ersatzansprüche aus diesem Titel sind ausgeschlossen. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die Farbgleichheit mit der Erstlieferung keine Gewähr.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
Gelieferte Ware oder Materialien gehören gewartet bzw. gepflegt. Entstandene Schäden aus Mangel an dieser Tätigkeit werden von uns nicht als Reklamation anerkannt.
Wir haben die Wahl der Art der Behebung.
9. Urheberrecht
Die von unserem Unternehmen hergestellten Entwürfe, Modelle, Formen, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Musterbücher und der gleichen bleiben stets im geistigen Eigentum unseres Unternehmens. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von uns vorsätzlich verschuldet wurden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Verletzen wir eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, jedenfalls aber mit dem Auftragswert begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Natur maß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Plan-, oder eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so werden wir den Kunden davon verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen. Uns trifft dennoch keine Warn- und Hinweispflicht.
Uns trifft für beigestellte Materialen keine Warn- und Hinweispflicht.
Die Einhaltung allfälliger Bauvorschriften oder sonstigen Vorgaben entsprechende Ausführung bzw. diesen entsprechenden Einbau (z.B. brandhemmend) obliegt ausschließlich dem Kunden.
Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.
10. Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten
Schulden wir nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass wir von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte oder Rechte an Geschmacksmustern /Design oder Gebrauchsmustern/Patenten) verletzen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch uns diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
11. Mitwirkungspflicht
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
Für Tapezierungen mit Kundenstoff sind die entsprechenden Verarbeitungshinweise z.B. „Streifen längs“ oder „Streifen quer“ sowie die rechte Stoffseite zu kennzeichnen. Fehlen diese Hinweise, behält wir uns vor, den Stoff nach unserer Wahl zu verarbeiten.
Kundenstoffe müssen geprüft werden ob sie für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet wir nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern.
Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Geliefert wird grundsätzlich nur ebenerdig bis Bordsteinkante. Für Transporte über ebenerdig/ Bordsteinkante hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung des Lieferscheines zu bestätigen. Dadurch bestätigt er die mängelfreie Vertragserfüllung.
12. Datenschutz, Urheberrecht, Adressenänderung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm elektronisch bekannt gegebenen Daten von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Zahlungsdaten an den jeweiligen vom Kunden gewählten Zahlungs- Diensteanbieter weitergegeben werden. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit wiederrufen werden kann.
Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Ort des Geschäftssitzes von der Robert Horvath GmbH vereinbart.
14. Schlussbestimmungen/wichtige Hinweise/Begriffsdefinitionen:
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Robert Horvath GmbH
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Korrespondenzen sind per E-Mail zu richten an: r-horvath(xmsAt)r-horvath(xmsDot)at
15. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Robert Horvath GmbH
Hauptstraße 76
7321 Unterfrauenhaid
T. 02619 5101
E. r-horvath(xmsAt)r-horvath(xmsDot)at
Uid Nr. ATU 21215904
Gerichtsstand Oberpullendorf